Schulkonferenz

In der Schulkonferenz sind alle Beteiligten (Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte) vertreten. Sie ist das gemeinsame »Organ« der Schule. Sie hat die Aufgabe, das Zusammenwirken von Schulleitung, Lehrern, Eltern, Schülerinnen und Schülern bei Meinungsverschiedenheiten zu vermitteln sowie über Angelegenheiten, die für die Schule von wesentlicher Bedeutung sind, zu beraten. Sie ist anzuhören zu Beschlüssen der Gesamtlehrerkonferenz, die allgemeine Fragen der Erziehung und des Unterrichts und die Verwendung der der Schule zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel im Rahmen ihrer Zweckbestimmung betreffen.
Die Mitglieder der Schulkonferenz werden jährlich gewählt.